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KG, 02.09.1983 - 1 WF 1468/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 119, 620b; GKG §§ 24, 25; BRAGO §§ 9, 122
Prozeßkostenhilfe; Umfang von Prozeßkostenhilfebewilligung und Anwaltsbeiordnung bei Änderungsverfahren nach § 620b Abs. 1 ZPO; Erstreckung der Bewilligung auf Abänderungs- und/oder Aufhebungsanträge von aufgrund mündlicher Verhandlung erlassenen einstweiligen Anordnungen; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 13.06.1983 - 6 WF 332/83
Auszug aus KG, 02.09.1983 - 1 WF 1468/82
Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (JurBüro 1983, 1722), das eine Erstreckung des Armenrechts ohne Rücksicht darauf annimmt, ob es sich um ein Verfahren nach Absatz 1 oder aber nach Absatz 2 des § 620b ZPO handelt, kann nicht gefolgt werden.